BERUFSBEZEICHNUNG:
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

 

BERUFSPROFIL
Kinderpflegerinnen unterstützen Erzieher, Sozialpädagogen, Eltern, Heilerziehungspfleger oder Krankenpflegekräfte bei der Pflege, Betreuung, Beschäftigung, Erziehung und Förderung von Kindern.
Sie sind verantwortungsbewusst und zeigen Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude und Kreativität im beruflichen Alltag.

 

TÄTIGKEITSBEREICHE
Kindertagesstätten, Heil- und Sonderpädagogische Einrichtungen, Privathaushalte, Ganztagesbetreuung an Grund- und Mittelschulen u.a.

Ansprechpartner

Abteilungsleiterin Frau Barbara Späth

mailto:kinderpflege@bsz-mue.de

Anmeldung
Lehrplan
Andere Bewerber/innen (Externer Abschluss)

Der Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin oder des Kinderpflegers kann unter bestimmten Zulassungsvoraussetzungen auch in einem externen Prüfungsformat, auf das man sich selbstständig vorbereitet, erworben werden. Hierzu werden 15 theoretische oder praktische Prüfungen in den Fächern der BFS für Kinderpflege abgelegt. Die Informationen dazu finden Sie hier.

Link zu Service- Unterlagen

Ausbildung im Überblick

Zugangsvoraussetzungen
  • Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Nachweis über die bestandene 9. Klasse der Mittelschule – bei Bewerbung zählt zunächst das aktuelle Zwischenzeugnis)
  • Schriftliche Zusage über einen Praktikumsplatz (max. 40 km von Mühldorf entfernt)
  • Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung
  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 JArbSchG (gilt nur für minderjährige SchülerInnen)
  • Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch
  • Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Grundlegende Englischkenntnisse – es wird an Vorwissen angeknüpft

 

Für die Praktikumsstelle ist evtl. nötig:

  • Nachweis über die Masernschutzimpfung
  • Nachweis im Sinne der Biostoffverordnung
  • Erweitertes Führungszeugnis Erwünscht sind Vorerfahrungen in der Kinderbetreuung z.B. durch ein Schulpraktikum im Kindergarten
Unterricht

1. Schuljahr

 

  Wochenstunden
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession* 2
Deutsch und Kommunikation 3
Englisch 2
Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde 3
Pädagogik und Psychologie 2
Ökologie und Gesundheit 2
Rechtskunde -
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung 1
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung 3
Werkerziehung und Gestaltung 2
Musik und Musikerziehung 2
Sport- und Bewegungserziehung 2
Hauswirtschaftliche Erziehung 3
Säuglingsbetreuung 2
Sozialpädagogische Praxis** 6

* beziehungsweise die Fächer Ethik und ethische Erziehung oder Islamischer Unterricht und Religionspädagogik im Fall des § 37
** Zeitstunde, soweit in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt

2. Schuljahr

 

  Wochenstunden
Religionslehre und Religionspädagogik nach Konfession* 1
Deutsch und Kommunikation 3
Englisch 1
Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde 2
Pädagogik und Psychologie 4
Ökologie und Gesundheit 2
Rechtskunde 1
Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung 2
Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung 3
Werkerziehung und Gestaltung 2
Musik und Musikerziehung 2
Sport- und Bewegungserziehung 2
Hauswirtschaftliche Erziehung 2
Säuglingsbetreuung -
Sozialpädagogische Praxis** 7

* beziehungsweise die Fächer Ethik und ethische Erziehung oder Islamischer Unterricht und Religionspädagogik im Fall des § 37
** Zeitstunde, soweit in außerschulischen Einrichtungen durchgeführt

Prüfungen und Abschlüsse

Die staatlichen Abschlussprüfungen finden am Ende der 11. Klasse statt.

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger verliehen.

Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und mindestens einer Note 4 in Englisch wird der Mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife) zuerkannt.

 

Weiterbildung
  • Erzieher (m/w/d) (Fachakademie für Sozialpädagogik)
  • Heilerziehungspfleger (m/w/d)
  • Pflegefachmann/ -frau
  • Förderlehrkraft
  • Ergotherapeut (m/w/d)
  • Logopäde (m/w/d)

(teilweise ist der mittlere Schulabschluss Voraussetzung)

Schulischer Weg über Berufsoberschule - Abitur