BERUFSBEZEICHNUNG:
Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in
BERUFSPROFIL
Kinderpflegerinnen unterstützen Erzieher, Sozialpädagogen, Eltern, Heilerziehungspfleger oder Krankenpflegekräfte bei der Pflege, Betreuung, Beschäftigung, Erziehung und Förderung von Kindern.
Sie sind verantwortungsbewusst und zeigen Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzfreude und Kreativität im beruflichen Alltag.
TÄTIGKEITSBEREICHE
Kindertagesstätten, Heil- und Sonderpädagogische Einrichtungen, Privathaushalte, Ganztagesbetreuung an Grund- und Mittelschulen u.a.
Abteilungsleiterin Frau Barbara Späth
Kinderpfleger/-in an der Berufsfachschule
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Nachweis über die bestandene 9. Klasse der Mittelschule – bei Bewerbung zählt zunächst das aktuelle Zwischenzeugnis)
- Schriftliche Zusage über einen Praktikumsplatz (max. 40 km von Mühldorf entfernt)
- Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 JArbSchG (gilt nur für minderjährige SchülerInnen)
- Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch
- Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Grundlegende Englischkenntnisse – es wird an Vorwissen angeknüpft
Für die Praktikumsstelle ist evtl. nötig:
- Nachweis über die Masernschutzimpfung
- Nachweis im Sinne der Biostoffverordnung
- Erweitertes Führungszeugnis Erwünscht sind Vorerfahrungen in der Kinderbetreuung z.B. durch ein Schulpraktikum im Kindergarten
Die staatlichen Abschlussprüfungen finden am Ende der 11. Klasse statt.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger verliehen.
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und mindestens einer Note 4 in Englisch wird der Mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife) zuerkannt.
- Erzieher (m/w/d) (Fachakademie für Sozialpädagogik)
- Heilerziehungspfleger (m/w/d)
- Pflegefachmann/ -frau
- Förderlehrkraft
- Ergotherapeut (m/w/d)
- Logopäde (m/w/d)
(teilweise ist der mittlere Schulabschluss Voraussetzung)
Schulischer Weg über Berufsoberschule - Abitur
Die Berufsfachschule für Kinderpflege ist staatlich und somit schulgeldfrei.
Folgende Kosten entstehen:
- 10.Klasse: ca. 150 Euro
- 11.Klasse: ca. 150 Euro
(Der Betrag wird jährlich neu festgesetzt und am Schuljahresanfang erhoben).
KiPrax - Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil
Die staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege am Beruflichen Schulzentrum Mühldorf beteiligt sich am Schulversuch KiPrax – Kinderpflegeausbildung mit erhöhtem Praxisanteil. Zentrale Neuerungen dieses attraktiven Zugangs zur Ausbildung als Kinderpfleger bzw. Kinderpflegerin sind:
- Sie besuchen pro Woche zwei Tage die Praktikumseinrichtung und drei Tage die Berufsfachschule für Kinderpflege. Dies entspricht einer Erhöhung des Praxisanteils der Ausbildung im Vergleich zum bisherigen Ausbildungsangebot.
- Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Vertrag über die Durchführung mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung, (muss ein Kooperationspartner der Schule sein) ab. Dieser beinhaltet u. a. Vereinbarungen bezüglich Vergütung der Praxisanteile sowie zur Urlaubsregelung.
- Es handelt sich um eine vollzeitschulische Ausbildung, in deren Rahmen als Praxisanteil 12 Stunden pro Woche (bzw. bei Blockbeschulung 480 Stunden) in den Einrichtungen abzuleisten sind. Auf Grundlage dieser Tätigkeit im Rahmen des Praxisanteils haben die Schülerinnen und Schüler in Ausbildung einen Urlaubsanspruch, der sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bzw. tariflichen Regelungen richtet. Urlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit abzugelten.
- Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf
- Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule (Nachweis über die bestandene 9. Klasse der Mittelschule – bei Bewerbung zählt zunächst das aktuelle Zwischenzeugnis)
- Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (falls dieses von dem Mittelschulzeugnis abweicht)
- Vertrag mit einer Praxisstelle eines Kooperationspartners (nur mit diesem Vertrag ist die Anmeldung an der BFS KiPrax wirksam)
- Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Anmeldung)
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach §32 JArbSchG (gilt nur für minderjährige SchülerInnen)
- Amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch
- Hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)
- Grundlegende Englischkenntnisse – es wird an Vorwissen angeknüpft
Für die Kooperationsstelle ist nötig:
- Bewerbung mit Anschreiben und Lebenslauf
- Nachweis über die Masernschutzimpfung
- Nachweis im Sinne der Biostoffverordnung
- Erweitertes Führungszeugnis
Die staatlichen Abschlussprüfungen finden am Ende der 11. Klasse statt.
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger verliehen.
Bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und mindestens einer Note 4 in Englisch wird der Mittlere Schulabschluss (Mittlere Reife) zuerkannt.
- Erzieher (m/w/d) (Fachakademie für Sozialpädagogik)
- Heilerziehungspfleger (m/w/d)
- Pflegefachmann/ -frau
- Förderlehrkraft
- Ergotherapeut (m/w/d)
- Logopäde (m/w/d)
(teilweise ist der mittlere Schulabschluss Voraussetzung)
Schulischer Weg über Berufsoberschule - Abitur
- Sie melden sich ab dem 17. Februar online an der Schule an.
- Sie suchen aus der Liste der Praxisstellen eine Einrichtung heraus und bewerben sich bei dieser Einrichtung schnellstmöglichst.
- Sie liefern der Schule die notwendigen Unterlagen. Der Vertrag wird von der Einrichtung an die Schule gesendet.
- Sie erhalten einen Brief über die Aufnahme an der Schule.
- Der Ausbildungsbeginn richtet sich nach dem Beginn des Praktikums. Erster Schultag ist auf der Homepage ersichtlich.
externe Bewerber
Der Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin oder des Kinderpflegers kann unter bestimmten Zulassungsvoraussetzungen auch in einem externen Prüfungsformat, auf das man sich selbstständig vorbereitet, erworben werden. Hierzu werden 15 theoretische oder praktische Prüfungen in den Fächern der BFS für Kinderpflege abgelegt. Die Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung ausschließlich über die Verwaltung erfolgt.
Sie können die Unterlagen ganzjährig in der Verwaltung einreichen.