BERUFSBEZEICHNUNG:
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin
BERUFSBILD:
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte, die besonders qualifiziert sind zur Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Kinder- und Jugendhilfe“. (vgl. Lehrplan für die Fachschule für Heilerziehungspflege; ISB-Bayern, Juni 2024).
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger assistieren, unterstützen, heilen, pflegen, fördern und begleiten.
TÄTIGKEITSBEREICHE
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten
- Einrichtungen für Suchtkranke
- Tagesstätten
- Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe
- Integrative/heilpädagogische Kindergärten
- Psychiatrische Kliniken
- Inklusive Schulen, Förderschulen und Förderzentren
Abteilungsleiterin Frau FOLin Carolin Wandl
die Anmeldungen laufen aktuell über die Heilerziehungspflege in Traunstein
https://www.bsz-traunstein.com/heilerziehungspflege/
Wir sind bisher nicht berechtigt, Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen vom Jobcenter/von der Agentur für Arbeit nach § 178 SGB III für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger aufzunehmen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung nach einer Aufnahmeprüfung möglich.

Unser Imagefilm: BSZ-Mue-Film
Ausbildung im Überblick
- Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife und Tätigkeit in einer pädagogischen oder ähnlicher Einrichtung (200 Zeitstunden)
- mittlerer Schulabschluss* und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinder-/ Sozialpflege) oder
- mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit im sozial-pflegerischen Arbeitsfeld (FSJ, BUFD, Vorpraktikum, päd. Hilfskraft) oder
- abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe oder
- andere abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und mindestens 200 Stunden Praktikum oder
- ein erfolgreiches SEJ/ HEJ (sozialpädagogisches/ heilpädagogisches Einführungsjahr) oder
- das Führen eines Haushalts für 4 Jahre oder länger mit mindestens einem minderjährigen Kind
* kann Personen, denen ein Mittlerer Schulabschluss aufgrund der Rechtslage vor dem 01.08.2011 nicht zuerkannt wurde, nachträglich zuerkannt werden (Notendurchschnitt 3,0)
- In der 3-jährigen Ausbildung wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab: Sie gehen 2 Tage in der Woche in die Schule und 15-25 Stunden in die praktische Ausbildung
- Die Ausbildung beenden Sie mit einer staatlichen Prüfung in drei Teilen: schriftlich, mündlich und praktisch.
- Ihre praktische Ausbildung absolvieren Sie bei ausgewählten Praxisstellen in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen.
Fächer |
Wochenstunden |
||
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr |
|
Pflichtfächer |
|||
Deutsch1 |
1 |
1 |
1 |
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie1 |
1 |
1 |
1 |
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie |
3 |
3,5 |
3 |
Gesundheit, Medizin und Psychiatrie |
2 |
2 |
2 |
Recht, Organisation und Management |
1 |
2 |
1 |
Religionspädagogische Übungen |
0,5 |
0,5 |
– |
Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation |
3 |
2 |
3 |
Freizeit, Kultur und Lebenspraxis |
3 |
3,5 |
3 |
Teilhabeorientierte Pflege |
1,5 |
1,5 |
1 |
Praxis der Heilerziehungspflege |
10 |
10 |
10 |
Gesamtsumme |
26 |
27 |
25 |
Zusatzfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife |
|||
– |
2 |
2 |
|
Mathematik3 |
– |
3 |
3 |
Am Ende der dreijährigen Ausbildung finden die Staatlichen Abschlussprüfungen statt:
- Schriftliche Prüfung:
- Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
- Gesundheit, Medizin und Psychiatrie
- Praktische Prüfung im Fach Praxis der Heilerziehungspflege
- Mündliche Prüfung im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
Mit der Belegung der Zusatzfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife ab dem zweiten Ausbildungsjahr und einer Prüfung in diesen Fächern ist ein Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
- Praxisanleitung
- Gruppenleitung
- Abteilungsleitung
- Weiterbildung: Spezialisierung im Fachbereich Psychiatrie
- Fachbezogenes Studium (Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, usw.)