BERUFSBEZEICHNUNG:
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin
BERUFSBILD:
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte, die besonders qualifiziert sind zur Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Kinder- und Jugendhilfe“. (vgl. Lehrplan für die Fachschule für Heilerziehungspflege; ISB-Bayern, Juni 2024).
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger assistieren, unterstützen, heilen, pflegen, fördern und begleiten.
TÄTIGKEITSBEREICHE
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Werkstätten
- Einrichtungen für Suchtkranke
- Tagesstätten
- Integrative/heilpädagogische Kindergärten
- Psychiatrische Kliniken
Abteilungsleiterin Frau FOLin Carolin Wandl
Wir sind Außenstelle der FS Heilerziehungspflege in Traunstein - die Anmeldungen laufen über unsere Stammschule Traunstein
Wir sind bisher nicht berechtigt, Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen vom Jobcenter/von der Agentur für Arbeit nach § 178 SGB III für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger aufzunehmen.
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung möglich.
Informationen zu unserer Stammschule finden Sie hier.
Ausbildung im Überblick
- Fachabitur oder Abitur und Tätigkeit in einer pädagogischen Einrichtung (200 Zeitstunden)
- mittlerer Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
- mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinder-/ Sozialpflege) oder
- mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit im sozial-pflegerischen Arbeitsfeld (FSJ, BUFD, Vorpraktikum, päd. Hilfskraft) oder
- andere abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und mindestens 200 Stunden Praktikum oder
- ein erfolgreiches SEJ/ HEJ (sozialpädagogisches/ heilpädagogisches Einführungsjahr)
- In der 3-jährigen Ausbildung wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab: Sie gehen 2 Tage in der Woche in die Schule und 15-25 Stunden in die praktische Ausbildung
- Die Ausbildung beenden Sie mit einer staatlichen Prüfung in drei Teilen: schriftlich, mündlich und praktisch.
- Ihre praktische Ausbildung absolvieren Sie bei ausgewählten Praxisstellen in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen.
Am Ende der dreijährigen Ausbildung finden die Staatlichen Abschlussprüfungen statt:
- Schriftliche Prüfung:
- Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
- Gesundheit, Medizin und Psychiatrie
- Praktische Prüfung im Fach Praxis der Heilerziehungspflege
- Mündliche Prüfung im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation
Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in und Bachelor Professional in Sozialwesen erworben
- Gruppenleitung
- Anleitung / ÜPA (übergeordnete Unterrichte bei manchen Einrichtungen)
- Abteilungsleitung (je nach Eignung und Erfahrung)
- Weiterbildung Spezialisierung im Fachbereich Psychiatrie
- Fachbezogenes Studium (Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, usw.)