BERUFSBEZEICHNUNG:

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegerin

 

BERUFSBILD:

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte, die besonders qualifiziert sind zur Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Kinder- und Jugendhilfe“. (vgl. Lehrplan für die Fachschule für Heilerziehungspflege; ISB-Bayern, Juni 2024).

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger assistieren, unterstützen, heilen, pflegen, fördern und begleiten.

 

TÄTIGKEITSBEREICHE

  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • Tagesstätten
  • Einrichtungen für Kinder- und Jugendhilfe
  • Integrative/heilpädagogische Kindergärten
  • Psychiatrische Kliniken
  • Inklusive Schulen, Förderschulen und Förderzentren
Ansprechpartner

Abteilungsleiterin Frau FOLin Carolin Wandl

mailto:heilerziehungspflege@bsz-mue.de

Anmeldung

die Anmeldungen laufen aktuell über die Heilerziehungspflege in Traunstein

https://www.bsz-traunstein.com/heilerziehungspflege/

Wir sind bisher nicht berechtigt, Schülerinnen und Schüler mit Bildungsgutscheinen vom Jobcenter/von der Agentur für Arbeit nach § 178 SGB III für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin/ zum Heilerziehungspfleger aufzunehmen.

Beantragung Ausbildungsverkürzung

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildung nach einer Aufnahmeprüfung möglich.

Lehrplan

Unser Imagefilm: BSZ-Mue-Film


 

Ausbildung im Überblick

Zugangsvoraussetzungen
  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife und Tätigkeit in einer pädagogischen oder ähnlicher Einrichtung (200 Zeitstunden)
  • mittlerer Schulabschluss* und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch:
    • mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Kinder-/ Sozialpflege) oder
    • mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit im sozial-pflegerischen Arbeitsfeld (FSJ, BUFD, Vorpraktikum, päd. Hilfskraft) oder
    • abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe oder
    • andere abgeschlossene mind. zweijährige Berufsausbildung und mindestens 200 Stunden Praktikum oder
    • ein erfolgreiches SEJ/ HEJ (sozialpädagogisches/ heilpädagogisches Einführungsjahr) oder
    • das Führen eines Haushalts für 4 Jahre oder länger mit mindestens einem minderjährigen Kind

 

* kann Personen, denen ein Mittlerer Schulabschluss aufgrund der Rechtslage vor dem 01.08.2011 nicht zuerkannt wurde, nachträglich zuerkannt werden (Notendurchschnitt 3,0)

Ausbildung/Unterricht
  • In der 3-jährigen Ausbildung wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ab: Sie gehen 2 Tage in der Woche in die Schule und 15-25 Stunden in die praktische Ausbildung
  • Die Ausbildung beenden Sie mit einer staatlichen Prüfung in drei Teilen: schriftlich, mündlich und praktisch.
  • Ihre praktische Ausbildung absolvieren Sie bei ausgewählten Praxisstellen in unterschiedlichen Ausbildungsbereichen.

Fächer

Wochenstunden

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

Pflichtfächer

     

Deutsch1

1

1

1

Politik und Gesellschaft sowie Soziologie1

1

1

1

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

3

3,5

3

Gesundheit, Medizin und Psychiatrie

2

2

2

Recht, Organisation und Management

1

2

1

Religionspädagogische Übungen

0,5

0,5

Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation

3

2

3

Freizeit, Kultur und Lebenspraxis

3

3,5

3

Teilhabeorientierte Pflege

1,5

1,5

1

Praxis der Heilerziehungspflege

10

10

10

Gesamtsumme

26

27

25

Zusatzfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife

     

Englisch1, 2

2

2

Mathematik3

3

3

Prüfungen und Abschlüsse

Am Ende der dreijährigen Ausbildung finden die Staatlichen Abschlussprüfungen statt:

  • Schriftliche Prüfung:
    • Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
    • Gesundheit, Medizin und Psychiatrie
  • Praktische Prüfung im Fach Praxis der Heilerziehungspflege
  • Mündliche Prüfung im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation

Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in

Mit der Belegung der Zusatzfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife ab dem zweiten Ausbildungsjahr und einer Prüfung in diesen Fächern ist ein Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

 

Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Praxisanleitung
  • Gruppenleitung
  • Abteilungsleitung
  • Weiterbildung: Spezialisierung im Fachbereich Psychiatrie
  • Fachbezogenes Studium (Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, usw.)